Kulturgut Steinhof

Drei Gebäude unter Denkmalschutz

Der Steinhof steht seit den 1960er-Jahren unter Denkmalschutz. Damit gilt der Hof als bayerisches Kulturgut und soll in seiner architektonischen Pracht gesichert und der Nachwelt möglichst unverfälscht und ursprünglich erhalten bleiben. Als Denkmal gelten folgende Gebäude (für weitere Details aufs Bild klicken):

Wohnstallhaus

Zweigeschossiger Satteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, Giebel- und Traufseitschrot und gewölbtem Stall, bez. 1848, mit einbezogenen Teilen des Vorgängerbaues von 1753, Giebelaufsteilung 1879

Getreidekasten

Zweigeschossiger Halbwalmdachbau mit Blockbau-Obergeschoss und Giebelschrot, 1832 (dendro.dat.)

Scheune

Ständerbau mit geblatteten Bügen und Satteldach, bez. 1865